Konditionen
Honorar
Das Honorar gestaltet sich abhängig von Leistung (Coaching, Beratung, Therapie), Dauer und Klient (Privatpersonen, Firmenkunden).
Erstattung von Leistungen
Eine Übernahme von Heilpraktikerleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich. Abhängig vom Vertrag mit dem Leistungsträger wird das Honorar von privater Kranken-versicherung, Zusatz- bzw. Beihilfeversicherung teilweise oder voll übernommen. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Versicherung.
Bezahlung / Rechnungsstellung
Das Honorar ist grundsätzlich in bar und bei jeder Sitzung im Voraus zu bezahlen. Abweichend hiervon kann, nur nach vorheriger Absprache, eine Bezahlung per Banküberweisung erfolgen. Therapeutische Leistungen werden orientiert nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Der Klient erhält auf Wunsch eine Rechnung und kann diese beim Leistungsträger einreichen, sofern dieser Heilpraktikerleistungen übernimmt.
Therapie und Steuer
Selbstzahler können das Honorar für Therapie im Rahmen der Steuererklärung ggf. als außerge-wöhnliche Belastungen geltend machen.
Coaching und Steuer
Das Honorar für Coaching kann ggf. als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn das Coaching dazu dient, die Kenntnisse in einem ausgeübten Beruf zu erhalten, oder sich bei ändernden beruflichen Bedingungen neu zu orientieren.